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Welche Leistungen kannst du nach der Geburt bekommen?

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Ein praktischer Leitfaden für frischgebackene Mamas

Eine Schwangerschaft und die Geburt deines Babys gehören zu den größten Veränderungen im Leben – emotional, körperlich und auch finanziell. Windeln, Erstausstattung, Arzttermine und vielleicht der Verdienstausfall – all das kann ganz schön ins Geld gehen. Zum Glück gibt es in Deutschland viele staatliche Unterstützungsangebote, die dir helfen sollen, den Start ins Familienleben etwas entspannter zu gestalten.

Einige Leistungen bekommst du unabhängig vom Einkommen, andere hängen von deiner familiären oder beruflichen Situation ab. Hier findest du eine Übersicht – alles Wichtige auf einen Blick.

Wenn du kein Mutterschaftsgeld oder Elterngeld aus einem Job bekommst Nicht jede Mama hat nach der Geburt Anspruch auf Mutterschaftsgeld – das betrifft z. B. Studentinnen, Hausfrauen oder Selbstständige ohne Krankengeldanspruch. Aber auch für dich gibt es Unterstützung: Elterngeld Basis oder ElterngeldPlus Du bekommst mindestens 300 € pro Monat, auch wenn du vorher kein Einkommen hattest. Wenn du gearbeitet hast, ersetzt das Elterngeld in der Regel 65–100 % deines vorherigen Nettoeinkommens – für bis zu 12 oder 14 Monate, wenn dein Partner ebenfalls Elternzeit nimmt. Mutterschaftsgeld Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und ein Beschäftigungsverhältnis hattest, erhältst du Mutterschaftsgeld für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Selbstständige können oft über ihre Krankenkasse oder private Versicherung ähnliche Leistungen beantragen. Väterleistungen / Partnermonate Auch Väter haben Anspruch auf Elterngeld – für mindestens zwei Monate, wenn sie sich aktiv an der Betreuung beteiligen. Das ist eine gute Möglichkeit, die erste Zeit gemeinsam zu genießen und dich zu entlasten.

Beliebte Familienleistungen, die du kennen solltest Kindergeld Das bekannteste Familiengeld in Deutschland. Du bekommst monatlich 259 € pro Kind – unabhängig vom Einkommen. Beispielsweise 2 Kinder > 518€, 3 Kinder > 777€ Der Antrag läuft über die Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit), am besten online. Kinderzuschlag (KiZ) Wenn dein Einkommen für dich reicht, aber knapp für die ganze Familie wird, kannst du zusätzlich Kinderzuschlag beantragen – bis zu 292 € monatlich pro Kind. Das hilft besonders Alleinerziehenden oder Familien mit niedrigem Einkommen. Betreuungsgeld oder Landeselterngeld = Familiengeld Einige Bundesländer (z. B. Bayern, Sachsen) zahlen zusätzliche Landesleistungen – informiere dich bei deinem Jugendamt oder Familienbüro. Steuervorteile für Eltern Beim jährlichen Lohnsteuerausgleich kannst du die Kinderfreibeträge oder das Elterngeld steuerlich berücksichtigen. Auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann dir helfen, weniger Steuern zu zahlen. Familienleistungen für große Familien Ab drei oder vier Kindern kannst du von zusätzlichen Freibeträgen profitieren. Zudem bieten manche Kommunen Familienpässe mit Ermäßigungen für Freizeit, Verkehr oder Kulturangebote.

Wie und wo stellst du die Anträge? Klingt nach viel Papierkram – muss es aber nicht sein! Inzwischen kannst du fast alle Anträge digital stellen – über das

  • ElterngeldDigital-Portal,
  • Familienkasse-Online, oder
  • dein Elster-Konto für die Steuer.

Das Elterngeld und Mutterschaftsgeld beantragst du bei deiner Elterngeldstelle bzw. Krankenkasse, das Kindergeld bei der Familienkasse, und steuerliche Vorteile beim Finanzamt.

Tipp: Mach dir eine kleine Liste:

  • Welche Leistungen stehen dir zu?
  • Welche Unterlagen brauchst du?
  • Bis wann musst du die Anträge stellen?

Und wenn du unsicher bist, kannst du dich jederzeit an die Familienberatung deiner Stadt, das Jugendamt oder die Hotline des Familienportals des Bundes wenden. Du kannst dich auch an die örtliche Caritas wenden, um Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen oder Einschätzung des Familienbedarfs zu erhalten.

Nach der Geburt gibt es viele Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen – finanziell, organisatorisch und emotional.

Du musst nicht alles allein stemmen. Diese Leistungen sind keine „Geschenke“, sondern ein Recht, das dir als Mutter zusteht.

Je besser du informiert bist, desto entspannter kannst du dich auf das konzentrieren, was jetzt am wichtigsten ist: Zeit, Nähe und Liebe für dein Baby.

*Quellen: Einkommenssteuergesetzt (EStG §§62-78) Bundeskindergeldgesetz (BKGG §6a-6c) Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Familienportal.de – Elterngeld - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). (n.d.). Elterngeld – Informationen zu Anspruch, Höhe und Antrag. Familienportal.de. Abgerufen am 15. Oktober 2025, von https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld*